Zahnersatz
Fest
Die Krone - die Lösung wenn die Füllung nicht mehr hilft
Ist ein Zahn abgebrochen oder durch Karies so stark zerstört, dass eine Füllung als Dauerlösung nicht mehr möglich ist, wird er mit einer Krone versorgt. Die Krone ist eine Art Kappe oder Hülse, welche fest auf dem Zahn zementiert wird. Als Material für die Krone kommen je nach Ausführung, Geldbeutel, Geschmack und Aufwand mehrere Varianten zum Einsatz.
Hat sich gut bewährt, besteht nur aus Metall, ist sehr haltbar, günstig (wenn aus Nichtedelmetall) und gut verträglich., besonders wenn aus Gold hergestellt. Allerdings entspricht sie nicht mehr unserem Schönheitsideal, das nun mal weiße Zähne fordert. Die Vollgußkrone eignet sich aus diesem Grund nur für den Seitenzahnbereich.
Die metallverblendete Krone (Krone mit Metallkern und Keramikverblendung)
ist eine Weiterentwicklung der Vollgußkrone. Hier wird das glänzende Metall mit Keramik verblendet.. Auf dem Metallkern (aus Gold oder Nichtedelmetall) wird Keramik in mehreren Schichten aufgetragen. Durch Brennen bei hoher Temperatur verbindet sich das Metallgerüst mit der Keramik. Das Ergebnis ist eine hochwertige zahnfarbene Krone mit einer sehr hohen Festigkeit. Die metallverblendete Krone eignet sich sowohl für den Front- als auch den Seitenzahnbereich.
Die Vollkeramik-Krone (metallfrei)
kommt ganz ohne Metall aus. Für den Kern wird allerdings eine hochfeste Keramik (Zirkon) verwendet. Da diese opak und matt ist, wird sie mit einer speziell auf die Zahnfarbe abgestimmten Keramik überzogen. Diese Kronenart sieht sehr natürlich aus, da das Licht auch in die tieferen Zahnschichten vordringen kann.
Für exzellente Optik empfehlen wir Vollkeramik-Kronen aus sog. Glaskeramik. Diese sehen aus wie echte schöne neue Zähne und sind auch von Fachleuten nicht als Kronen zu erkennen.
Herausnehmbar: Teleskopprothese
Bei einem Restzahnbestand von 2 bis zu 8 Zähnen hält die moderne Zahnmedizin und Zahntechnik eine hochwertige und vor allem eine zukunftssichere, weil problemlos erweiterbare Lösung bereit - die Teleskopprothese.
Den Pfeilerzahn schütz die fest aufzementierte Primärkrone (Innenteleskop), über die man die am abnehmbaren Zahnersatz angebrachte Sekundärkrone (Außenteleskop) schiebt, bis beide Hülsen durch die Reibung zwischen ihren Passflächen aneinander haften. Mit Teleskopkronen lassen sich sowohl herausnehmbare Modellgussprothesen als auch abnehmbare Brücken verankern.
Da der Prothesenkörper alle überkronten Zähne miteinander verbindet, wirkt er als Schiene und beugt Zahnlockerung vor. Die Mundhygiene ist bei einem herausnehmbaren Zahnersatz ebenfalls problemlos durchführbar.
Vorteile
Je mehr Teleskopkronen integriert sind, desto höher ist die Haltbarkeit und die Lebensdauer der Prothese. Die Kaukräfte verteilen sich in diesem Fall auf mehrere Pfeiler, was dazu führt, dass die einzelnen Zähne weniger belastet werden.
Einfache Pflege. Die Primärkronen sind glatt, somit lassen sie sich sehr einfach reinigen.
Sehr gute Erweiterbarkeit. Die Prothese kann jeder Zeit mit minimalem Aufwand erweitert (nach Zahnverlust), repariert oder ergänzt werden.
Nachteile
Eventuell müssen gesunde Zähne beschliffen werden.
Mehrere Sitzungen und Abdrücke sind notwendig.
Herstellzeit dauert zwischen 4 und 6 Wochen.
Durch den Doppelwandigen Aufbau sind die Zähne etwas breiter.
Kosten
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Finanzierung
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Festzuschüsse
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Zusatzversicherungen
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Härtefall
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Bonusheft
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Zahnersatz und Steuern
Zahnersatz und Steuern sparen?
In der Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als außergewöhnliche Belastung gewertet werden. Der Eigenanteil für eine Zahnbehandlung (z.B. Brücken, Kronen, herausnehmbarer Zahnersatz, Implantate, Inlays, etc.), die Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlungen können derartige Belastungen darstellen und unter Umständen Ihre Steuerlast verringern. (§ 33 des Einkommenssteuergesetzes)
Dies ist keine rechts- oder steuerliche Beratung und die Angaben haben keinen Anspruch auf Richtigkleit oder Vollständigkeit. Wir empfehlen Ihnen bei diesem Thema, sich beim Steuerberater oder Finanzamt beraten zu lassen.
nach obenZahnersatz im Ausland
Schöne Zähne für den kleinen Geldbeutel
Zahnersatz ist oft sehr kostspielig. Viele Patienten ziehen daher in Erwägung Urlaub im Ausland zu machen und mit schönen Zähnen wieder zu kommen.
Lohnt sich das?
Was ist mit der Vorsorge, Nachsorge oder gar der Garantie?
Gut sitzender Zahnersatz erfordert eine entsprechende Planung und Vorbehandlung, welche unter Umständen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Auch bei der Nachsorge gäbe es Probleme, denn der entsprechende Zahnarzt im Ausland wäre halt nicht mal eben "um die Ecke". Also was tun wenn´s nicht so sitzt wie gewünscht?
Die Kosten für Zahnbehandlungen im Ausland tragen Sie in voller Höhe. Ob Sie eine Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse bekommen, ist nicht sicher.
Wenn Komplikationen auftreten sollten, könnte der Auslandsaufenthalt u.U. auch länger als ursprünglich geplant dauern. Auch wenn der Zahnarzt im Ausland die Kosten für eine Nachbehandlung übernimmt, zahlen Sie die Anreise und Unterkunft aus eigener Tasche. Der erhoffte Preisvorteil ist damit schnell hin.
Kein Anspruch auf Schadenersatz
Im Streitfall gilt das Recht des jeweiligen Landes, in dem die Zahnbehandlung erfolgte. Auch im europäischen Ausland kann es daher schwer werden, seine Ansprüche durchzusetzen. In Deutschland hingegen sind die Rechte des Patienten bei Gewährleistungsansprüchen klar festgelegt und durchsetzbar. Zudem ist kein deutscher Zahnarzt verpflichtet, fremden Zahnersatz kostenlos zu korrigieren.
Schöne, preisgünstigere Zähne – ohne gleich Urlaub im Ausland zu machen
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit bieten günstigen, qualitativ guten Zahnersatz zu bekommen, ohne gleich ins Ausland zu fahren.
Die sehr gute Qualität und die präzise Verarbeitung deutscher Qualitätsmaterialien sind neben den für den Patienten günstigeren Preisen Gründe, weshalb wir mit einem Labor in Fernost zusammenarbeiten.
Für mehr Informationen klicken Sie hier: www.permadental.de
Geringes Einkommen – trotzdem schöne Zähne? – Die Härtefallregelung
Seit 2005 basiert die Härtefallregelung für Zahnersatz auf der neuen Festzuschussregelung.
Gesetzlich Krankenversicherte mit geringem Einkommen (u.a. Studenten, Schüler, Auszubildende mit eigener Krankenversicherung), erhalten seit 2006 einen Betrag von Ihrer Krankenkasse, der die Kosten für die Regelversorgung decken soll.
Ob Sie in diese Härtefallregelung fallen, wird von Ihrer Krankenkasse geprüft.
Durch die Zusammenarbeit mit einem Labor in Fernost haben wir zudem die Möglichkeit Zahnersatz für Sie anfertigen zu lassen, der sowohl in ästhetischer als auch funktioneller Hinsicht die Regelverordnung durch Ihre Krankenkasse übertrifft.